Allgemeine Geschäftsbedingung

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbeginn

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Leistungen der VersOffice GmbH richten sich ausschließlich an gewerbliche Unternehmen bzw. Unternehmer nach § 14 BGB, Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine (im Folgenden „Auftraggeber“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen von VersOffice.de ausgeschlossen.

(2) Abweichende AGB und andere Vorgaben durch den Auftraggeber erkennt die VersOffice GmbH nicht an, es sei denn, die VersOffice GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die hier vereinbarten AGB gelten insbesondere auch dann, wenn die VersOffice GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Die VersOffice GmbH kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Eine Änderung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich datenschutzrechtliche Erfordernisse in Bezug auf technische Sicherheitsmaßnahmen und -standards ändern oder Leistungen, die über Drittanbieter bezogen werden, geändert oder eingestellt werden. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht er nicht innerhalb von 30 Tagen per E-Mail an info@versoffice.de, gelten die Änderungen als angenommen. In diesem Fall teilt die VersOffice GmbH dem Auftraggeber die Änderungen in Textform mit. Weichen die geänderten Regelungen zum Nachteil des Auftraggebers von den bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die VersOffice GmbH den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung hin. Die Änderungen werden in jedem Falle nicht vor Ablauf der oben genannten Frist wirksam.

(4) Das Vertragsverhältnis beginnt zum jeweils vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung durch die VersOffice GmbH mindestens in Textform zugesendet. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und das aktuelle Preisverzeichnis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden.

§ 2 Leistung

(1) Die VersOffice GmbH erbringt die Dienste entsprechend dem gewählten Leistungspaket und in Absprache mit dem Auftraggeber. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum jeweiligen Paket gehörenden Leistungsbeschreibung, die Teil dieser AGB ist. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, werden die Leistungen erbracht, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.

(2) Die VersOffice GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen stets mit größter Sorgfalt zu erbringen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Dritte an den Auftraggeber adressierte Informationen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an VersOffice GmbH übermitteln oder von der VersOffice GmbH unvollständig, inhaltlich unklar

oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Die VersOffice GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit übermittelter Informationen, sofern diese von Dritten stammen und eine Überprüfung nicht zumutbar oder vertraglich nicht geschuldet ist.

(3) VersOffice GmbH behält sich eine Beschränkung oder Unterbrechung der Leistungen für einen kurzen und begrenzten, angemessenen Zeitraum aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei
• vorübergehender Belegung aller Telefonplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens,
• dringenden und betriebsnotwendigen Reparaturen, Wartungsarbeiten u.a.
• technisch notwendiger Änderungen und Updates am Anrufsystem
• Vermuteten oder nachgewiesenen wesentlichen Verstößen gegen den AI-Act oder im Falle von Änderungen anwendbarer gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich der Nutzung des KI-Bots, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

(4) Die VersOffice GmbH ist berechtigt, sämtliche Leistungen durch geeignete Dritte im Namen der VersOffice GmbH erbringen zu lassen, sofern der Dritte ein vergleichbares Datenschutzniveau vorhält und sich im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit verpflichtet hat.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt für die Leistungen der VersOffice GmbH bestimmt sich nach dem jeweils gewählten Paket und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung. Etwaige Grundgebühren werden am Monatsanfang des Folgemonats zusammen mit den jeweils erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Die weiteren (nutzungsabhängigen) Gebühren und zusätzlichen Leistungen werden nach Ablauf jedes Monats berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Alternativ kann auf Wunsch hin auch per Rechnung bezahlt werden.

(3) Der Auftraggeber ermächtigt die VersOffice GmbH bei Zahlung durch Lastschrift widerruflich, das Leistungsentgelt nach Fälligkeit von einem durch den Auftraggeber zu benennendes Girokonto einzuziehen. Er wird in diesem Fall der VersOffice GmbH ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) Entscheidet sich der Auftraggeber das Leistungsentgelt durch Rechnung zu bezahlen, so wird er dies nach Rechnungserhalt und Prüfung der gleichen innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist erledigen.

(5) Der Auftraggeber hat die Kosten des Geldverkehrs zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten zu tragen. Im Falle einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift ist die VersOffice GmbH berechtigt, die tatsächlich angefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen.

(6) Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, so hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Mahnkosten und evtl. Zinskosten zu erstatten.

(7) VersOffice behält sich vor, die auf Grundlage dieses Vertrages in Verbindung mit Anlage I zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten einseitig anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Diese Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen entsprechend § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Eine Preiserhöhung kommt insbesondere in Betracht bei Änderungen von Bezugspreisen und sonstiger Preisänderungen von Dienstleistern, die VersOffice GmbH zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber in Anspruch nimmt, nicht vorhersehbare Wechselkursschwankungen und Personalkosten. Preisänderungen werden den Auftraggeber mindestens 1 Monat, höchstens 2 Monate, bevor die Preisänderung wirksam werden soll, in Textform unter Angabe der wesentlichen Änderungen mitgeteilt.
Im Falle einer Preiserhöhung kann der Auftraggeber innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Kosten und einhalten einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, es handelt sich um eine Preisänderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Umsatzsteuergesetz). Der Vertrag kann durch die Kündigung frühstens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
Unwesentliche und dem Auftraggeber zumutbare Anpassungen der Vergütung, d.h. Anpassungen von nicht mehr als 5 % pro Kalenderjahr, gelten ferner als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail an info@versoffice.de Widerspruch erhebt. Die Anpassung gilt nach Ablauf der Widerspruchsfrist als angenommen.

(8) Gegen Forderungen der VersOffice GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Datenschutz

Die VersOffice GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung unter www.versoffice.de zu entnehmen.

§ 5 Haftung

(1) Die VersOffice GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Folgenden nicht Abweichendes vereinbart ist.

(2) Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – haftet die VersOffice GmbH nur dann, wenn die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden. Die VersOffice GmbH haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Im Übrigen werden alle Schadenersatzansprüche – vorbehaltlich des Absatzes 3 – ausgeschlossen.

(3) Der Auftraggeber wird VersOffice von Ansprüchen Dritter, insbesondere von Endkunden oder Behörden freistellen und/oder von Schäden und Kosten schadlos halten, die im Zusammenhang mit einer vertragswidrigen Nutzung der VersOffice Leistungen durch den Auftraggeber oder die aufgrund Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen entstehen, es sei denn, der Schaden oder Rechtsverstoß liegt ausschließlich in der Verantwortung der VersOffice.

(4) Die Haftungsbeschränkungen und ausschlüsse nach Abs. 2 gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die VersOffice GmbH und im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vermögensschäden, die auf der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beruhen sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Höhere Gewalt

(1) Ist VersOffice GmbH aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gehindert, ist VersOffice berechtigt, die Leistung für die Dauer des Ereignisses auszusetzen. Höhere Gewalt umfasst dabei alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignisse, die nicht von VersOffice zu vertreten sind und die die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Energie- oder Rohstoffmangel, Cyberangriffe, sowie behördliche, gesetzliche oder andere Maßnahmen, die in Zusammenhang mit den vorgenannten Ereignissen stehen).

(2) Die genannten Ereignisse sind auch dann nicht von VersOffice zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten.

(3) VersOffice wird den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

§ 7 Kündigung

(1) Die Vertragsparteien können die Dienste innerhalb des ersten Monats nach Vertragsbeginn täglich mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine zum Zeitpunkt einer Kündigung durch den Auftraggeber bereits fällige Grundgebühr bleibt vollständig geschuldet und wird nicht zurückerstattet. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende jedes Monats. Das Recht zur – ggf. fristlosen – Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Die VersOffice GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn: 

  • der Auftraggeber als Neukunde mit der Zahlung der ersten Rechnung in Verzug gerät;
  • der Auftraggeber ansonsten mit der Zahlung aus zwei nicht notwendigerweise aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug gerät;
  • der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die VersOffice GmbH abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich;
  • erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt;
  • über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

(3) Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail an info@versoffice.de) oder schriftlich an die VersOffice GmbH, Stromberger Straße 47 b, 55411 Bingen am Rhein erfolgen.

(4) Die Kündigung durch die VersOffice GmbH kann auch nur in Schrift ausgesprochen werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Für die Rechtsbeziehung zwischen der VersOffice GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Angelegenheiten inklusive Streit über die Wirksamkeit dieser Bestimmungen Bingen am Rhein. Der VersOffice GmbH steht es frei, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit keine Individualabrede getroffen wurde.