AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung von VersOffice
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbeginn (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Leistungen der VersOffice GmbH richten sich ausschließlich an gewerbliche Unternehmen bzw. Unternehmer nach § 14 BGB, Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine (im Folgenden „Auftraggeber“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen von VersOffice.de ausgeschlossen. (2) Abweichende AGB und andere Vorgaben durch den Auftraggeber erkennt die VersOffice GmbH nicht an, es sei denn, die VersOffice GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die hier vereinbarten AGB gelten insbesondere auch dann, wenn die VersOffice GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt. (3) Die VersOffice GmbH ist berechtigt, diese AGB samt den darin enthaltenen durch Verweis enthaltenen Vertragsbestimmungen nachträglich einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt die VersOffice GmbH dem Auftraggeber die Änderungen in Textform mit. Weichen die geänderten Regelungen zum Nachteil des Auftraggebers von den bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die VersOffice GmbH den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung hin. Die Änderungen werden in jedem Falle nicht vor Ablauf der oben genannten Frist wirksam. (4) Das Vertragsverhältnis beginnt zum jeweils vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung durch die VersOffice GmbH in Schrift- oder Textform zugesendet. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und das aktuelle Preisverzeichnis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden. § 2 Leistung (1) DieVersOffice GmbH erbringt die Dienste entsprechend dem gewählten Leistungspaket und in Absprache mit dem Auftraggeber. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum jeweiligen Paket gehörenden Leistungsbeschreibung, die Teil dieser AGB ist. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, werden die Leistungen erbracht, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. (2) Die VersOffice GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen stets mit größter Sorgfalt zu erbringen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Dritte an den Auftraggeber adressierte Informationen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an VersOffice GmbH übermitteln oder von der VersOffice GmbH unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird deshalb nicht übernommen. (3) VersOffice GmbH behält sich eine Beschränkung oder Unterbrechung der Leistungen für einen kurzen und begrenzten, angemessenen Zeitraum aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei
- vorübergehender Belegung aller Telefonplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens,
- dringenden und betriebsnotwendigen Reparaturen, Wartungsarbeiten u.a.
- technisch notwendiger Änderungen und Updates am Anrufsystem
- der Auftraggeber mit der Zahlung aus zwei nicht notwendigerweise aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug gerät;
- der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die VersOffice GmbH abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich;
- erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt;
- über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.